Wir klagen für Klimaschutz & Zukunft

Seit Jahren verfehlt die Bundesregierung ihre Klimaschutz-Ziele! Wir klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht – für mehr Klimaschutz, für unsere Zukunft.

Klagen gegen nachlässigen Klimaschutz haben bereits weltweit Erfolge erzielt. Nach dem gewonnenen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 haben wir Ende Juni 2024 eine neue Zukunftsklage gestartet. Diese Verfassungsbeschwerde für besseren Klimaschutz stand allen in Deutschland lebenden Menschen bis zum 31. August offen. Im September und Oktober 2024 haben wir die Verfassungsbeschwerden mit Schriftsätzen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes und zur unzureichenden Verkehrspolitik der Bundesregierung eingereicht.

In rund zehn Wochen haben sich 54.584 Menschen entschieden, für ihr Recht auf Klimaschutz vors Bundesverfassungsgericht zu gehen!

Greenpeace und Germanwatch freuen sich sehr darüber, diesen juristischen Weg zusammen mit Menschen von der Stadt bis aufs Land, generationenübergreifend,  aus großen Teilen der Gesellschaft zu gehen. Gemeinsam klagen wir für gerechten Klimaschutz. Denn fehlender Klimaschutz ist eine Bedrohung für unsere Lebensgrundlagen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt!

Um über eine Zulassung der Verfassungsbeschwerde entscheiden zu können, hat das Gericht im August 2025 um Stellungnahmen gebeten: Neben der schwarz-roten Bundesregierung haben zwischen Oktober und Dezember 2025 auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen ihre Einschätzungen zu der Klimaklage vorgelegt – diese unterstützen in zentralen Punkten die verfassungsrechtlichen Argumente der Zukunftskläger:innen. Die Bundesregierung weist jedoch weitere Verpflichtungen für effektiven Klimaschutz zurück und lehnt die Klimaklage ab. 

Dorothea U., Zukunftsklägerin

“Ich klage mit, weil wir beim Thema Klimagerechtigkeit schneller vorankommen müssen und das nicht auf Kosten von weniger wohlhabenden Menschen im ländlichen Raum.”

Dorothea U., Zukunftsklägerin

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Für Rückfragen erreichen Sie unseren Support in Hamburg unter 040-30618-0 oder mail@greenpeace.de

Wir werden alle Kläger:innen über E-Mail auf dem Laufenden halten.

Fragen & Antworten

Warum klagen wir?

Die Klimakrise verursacht weltweit spürbare Folgen, darunter extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Waldbränden und Überschwemmungen. Obwohl Deutschland zu den 10 größten CO2-Emittenten zählt (nach Pro-Kopf-Emissionen), haben es unsere Regierungen bisher versäumt, langfristig wirksame Entscheidungen für den Klimaschutz zu treffen. Statt entschlossen zu handeln, hat die letzte Ampel-Regierung sogar das Klimaschutzgesetz abgeschwächt: Verbindliche Ziele für Bereiche mit besonders hohem CO2-Ausstoß wie Verkehr und Gebäude wurden gestrichen. Das aktuelle Klimaschutzgesetz verschiebt große Entscheidungen auf die Zukunft - das gefährdet unsere Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Gesundheit, Freiheit und eine lebenswerte Zukunft. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Klimabeschluss im Frühjahr 2021 bereits festgestellt, dass es einen Verschiebebahnhof für Emissionen nicht geben darf.
Die Zukunftskläger:innen fordern das Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klima-Verfassungsbeschwerde vom September 2024 auf, folgendes festzustellen:

  • Die Ziele von Deutschland sind beim Klimaschutz unzureichend, das Klimaschutzgesetz (KSG) lässt mehr Treibhausgas-Emissionen zu, als das Grundgesetz erlaubt; die “Ambition” ist zu gering
  • Die am 16. Juli 2024 in Kraft getretene Novelle des KSG ist verfassungswidrig, weil sie die Senkung von Emissionen faktisch in die Zukunft verschiebt und die Einhaltung der Ziele bis 2030 und danach nicht gewährleistet
  • Es braucht die Anordnung von konkreten Gesetzen und Maßnahmen im Verkehrssektor, damit die Klimaziele eingehalten und damit die Freiheitsrechte aller geschützt werden können.

Wir klagen, weil jeder Mensch ein Recht auf Klimaschutz hat. 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass vor allem junge Menschen in ihren Freiheitsrechten verletzt werden, wenn das Tempo beim Klimaschutz zu langsam ist und Deutschland sein CO2-Budget überschreitet. Wir fordern, dass das Gericht die Änderungen der letzten Ampel-Regierung am Klimaschutzgesetz zurückweist und stattdessen Maßnahmen anordnet, um die CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. So soll es etwa in ländlichen Regionen bessere ÖPNV-Verbindungen als Alternative zum Auto geben. Zudem muss das Gericht anerkennen, dass es nicht nur um Freiheitsrechte, sondern auch um den Schutz unserer Gesundheit vor den Folgen des Klimawandels geht – wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte  im Fall der KlimaSeniorinnen feststellte. Die Eingriffe durch Hitzewellen oder Hochwasser sind so gravierend, dass der Gesetzgeber handeln muss.

Details zur Zukunftsklage finden sich in dieser Zusammenfassung der Klageschrift.

Die Klageschrift und weitere Zusammenfassungen finden Sie hier.

 

Wer sind die Zukunftskläger:innen?

Germanwatch und Greenpeace klagen als Umweltverbände gemeinsam mit mehr als 54.000 Einzelkläger:innen, die sich von Ende Juni bis Ende August 2024 der Verfassungsbeschwerde angeschlossen haben. Sie werden von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen und Dr. Johannes Franke aus der Kanzlei Günther vertreten, finanziert wird die Zukunftsklage von Greenpeace und Germanwatch.

Die Zukunftskläger:innen spiegeln unsere Gesellschaft wider: Sie sind jung und alt, kommen aus allen Regionen Deutschlands und haben verschiedene Berufe oder andere Lebensaufgaben. Viele nehmen teil, weil sie sich um die Zukunft sorgen, besonders um die ihrer Kinder und Enkel. Einige ärgern sich über den verschleppten Klimaschutz und hoffen, dass ein weiterer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts endlich bessere politische Entscheidungen anstößt. Andere sehen die fehlende globale Klimagerechtigkeit und betonen die Rechte der Menschen im Globalen Süden, die stärker unter der Klimakatastrophe leiden. Alle sehen ihre Grundrechte durch unzureichenden Klimaschutz gefährdet.

Die Zukunftskläger:innen  sind juristisch gleichgestellt. Allerdings werden in der Klageschrift auch Fälle vertiefend dargestellt: Zum Beispiel geht es um die besonderen Belastungen von Menschen mit wenig Einkommen auf dem Land oder um Gesundheitsfragen. Einige von ihnen waren schon Beschwerdeführer:innen bei der letzten Verfassungsbeschwerde 2021.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Im September 2024 reichten wir die Zukunftsklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Im August 2025 forderte das Gericht die Bundesregierung, mehrere Ministerien und Fachgremien dazu auf, auf unsere Argumente zu reagieren. Wichtige wissenschaftliche Gremien wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der Expertenrat für Klimafragen und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung haben sich seitdem mit eigenen Stellungnahmen geäußert und stützen unsere Argumentation. Die Bundesregierung hingegen verteidigt ihren bisherigen Kurs. Darüber hinaus wurde die Argumentation der Zukunftskläger:innen und Umweltverbände inzwischen auch von gerichtlicher Seite gestärkt: Der Internationale Gerichtshof bekräftigte in einem Gutachten vom Juli 2025, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren. 

Eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht über den Fortgang der Zukunftsklage erwarten wir im Jahr 2026.

Was ist, wenn sich mein Name, meine Anschrift oder E-Mail-Adresse ändert oder ich nicht mehr mitklagen will?

So können Sie uns Änderungen mitteilen:
Wenn Sie nicht mehr vor dem Bundesverfassungsgericht klagen  möchten, schicken Sie uns bitte einen formlosen, unterschriebenen Brief per Post an Greenpeace.
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der neuen Adresse an mail@greenpeace.de – bitte benutzen Sie als Absender die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich auch für die Zukunftsklage angemeldet haben.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, senden Sie uns bitte ebenfalls eine E-Mail von Ihrer Anmelde-Mailadresse. Bitte hängen Sie zusätzlich den Scan eines amtlichen Dokuments an (z. B. Geburtenregister-Auszug, Heiratsurkunde), das Ihren neuen Namen bestätigt.

Wie schätzen Klimawissenschaftler unsere Zukunftsklage ein?

Um über eine Zulassung der Verfassungsbeschwerde entscheiden zu können, hat das Bundesverfassungsgericht im August 2025 die Bundesregierung, den Bundestag und Bundesrat, mehreren Ministerien und Fachgremien um Stellungnahmen gebeten: Führende wissenschaftliche Institutionen haben sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu unserer Zukunftsklage positioniert, darunter der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, der Expertenrat für Klimafragen, ein gesetzlich eingesetztes unabhängiges Expertengremium, sowie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). 

Die Stellungnahmen bestätigen übereinstimmend die wissenschaftliche Dringlichkeit wirksamen Klimaschutzes und stützen in zentralen Punkten unsere verfassungsrechtlichen Argumente zu der Abschwächung des Klimaschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele und der Dringlichkeit von Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen im Verkehrssektor. Der SRU bestätigt mit neuen Berechnungen, dass Deutschland sein CO₂-Restbudget für das 1,5-Grad-Ziel bereits vollständig verbraucht hat. Er stellt fest, dass die Änderung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 das Erreichen der Klimaziele schwieriger macht. Grund dafür ist, dass verbindliche Ziele für einzelne Bereiche abgeschafft wurden und der Mechanismus zur Nachsteuerung geschwächt wurde.

Der ERK bestätigt in seiner Stellungnahme weitestgehend die von uns angeführten Aussagen und Berechnungen und unterstreicht den bestehenden klimapolitischen Handlungsbedarf für die Bundesregierung. Er stellt fest, dass die Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes in mehreren Bereichen verfehlt werden: Die erlaubten Emissionsmengen für die Jahre 2021 bis 2030 werden nur knapp erreicht, das Ziel für das Jahr 2030 wird jedoch verfehlt. Besonders die Bereiche Gebäude und Verkehr erreichen ihre Ziele bis 2030 immer wieder nicht. Auch für die Zeit bis 2040 werden die Klimaziele klar verfehlt. Das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, wird ebenfalls nicht erreicht. Vor allem im Verkehrsbereich sind nach Ansicht des ERK keine ausreichenden Veränderungen und keine deutlichen Senkungen der Emissionen zu erkennen. Außerdem betont der ERK, dass die bisherigen Maßnahmen nur wenig auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.

Das PIK warnt, dass im Jahr 2024 weltweit der höchste Ausstoß von Treibhausgasen erreicht wurde und die 1,5-Grad-Grenze bereits überschritten ist. Es bestätigt unsere Kritik, dass der Steuerungsmechanismus des Klimaschutzgesetzes geschwächt wurde. Das PIK betont, dass es klare Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung geben muss. Außerdem sind gut abgestimmte Maßnahmen über alle Bereiche hinweg nötig. Nur so ist eine glaubwürdige und wirksame Klimapolitik möglich und die Freiheitsrechte der heutigen und zukünftigen Generationen können geschützt werden.

Was steht in den Stellungnahmen der Bundesregierung?

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht vom Dezember 2025 weitere Verpflichtungen für effektiven Klimaschutz zurück und bewertet unter anderem die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform. Für ihre vom Bundesverfassungsgericht angeforderte Stellungnahme hat die Bundesregierung sowohl eine Kanzlei beauftragt als auch ein professorales Gutachten eingeholt. Die Bundesregierung bestreitet zwar nicht, dass global, EU-weit und national derzeit die Klimaziele verfehlt werden, sieht sich aber gleichwohl nicht zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Trotz der von den Expert:innen bestätigten massiven Defizite der Klimapolitik auf allen Ebenen meint die Bundesregierung, sie habe beim Klimaschutz weitreichende Entscheidungsspielräume, in welche die Gerichte nicht eingreifen dürften. Ambitioniertere Ziele seien nicht erforderlich und auch die Schwächung des KSG sei eine politische Entscheidung und nicht justiziabel. Da Klimaschutz ein globales Problem sei, könne von Deutschland nicht mehr erwartet werden, als „im Strom mitzuschwimmen“.

Die Abschaffung der Sektorziele im novellierten Klimaschutzgesetz hält die Bundesregierung für unproblematisch, denn dem Klima wäre es gleichgültig, wo CO2 eingespart werde. Die Bundesregierung sieht auch keinen unzureichenden Klimaschutz im Verkehrssektor und keine problematischen sozialen Verwerfungen durch die Verzögerung des Klimaschutzes.

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